Der gynäkologische Untersuch

Verschiedene Gründe können eine junge Frau dazu bewegen, zur Frauenärztin zu gehen. In diesem Kapitel geben wir dir einen Überblick, auf welche Art von Untersuchungen und Beratungen wir spezialisiert sind.

Wichtig:

  • Die Kosten für die Konsultationen muss die Krankenkasse übernehmen.
  • Die Frauenärztin ist auch gegenüber Eltern, Lehrern, Vorgesetzten ans Arztgeheimnis gebunden und wird niemandem Auskunft geben dürfen, wenn das eine junge Frau nicht wünscht; nicht einmal, wenn sie noch minderjährig ist! (Trotzdem ist es natürlich wünschenswert, dass ein minderjähriges Mädchen mit seiner Mutter oder seinen Eltern ein Vertrauensverhältnis hat und sich gerade in heiklen Angelegenheiten anvertrauen kann und Hilfe und Unterstützung erhält.)
  • Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung – auch was seine Gesundheit anbelangt. Dies gilt auch für minderjährige junge Frauen!
  • Beschwerden: Nicht zuletzt ist bei verschiedenen Beschwerden die Frauenärztin als Ansprechpartnerin da (Brennen beim Wasserlösen, Juckreiz in der Scheide, Ausfluss, Knoten in der Brust usw.).
  • Sage deiner Ärztin, dass es dein erster Untersuch ist und dass sie dir alles genau erklären soll, damit du keine Angst haben musst. Wenn du nämlich ganz entspannt bist, tut der Untersuch nicht weh!
MaedchenSache.ch

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